Zuschüsse zur Kinderbetreuung in der Kindertagespflege.

Für die Betreuung in der Kindertagespflege kann ein Zuschuss beim Landratsamt beantragt werden. Der Zuschuss varriert je nach Alter des Kindes, Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder im Haushalt und dem Einkommen der fürsorgepflichtigen Personen. Für Kinder unter 3 Jahren gibt es immer Zuschussmöglichkeiten. Bei Kindern über 3 Jahren hängen die Zuschussmöglichkeiten von der individuellen Situation der Familie ab.

Wenn Sie Fragen rund um die Zuschüsse zur Kinderbetreuung in der Kindertagespflege haben, dann können Sie sich gerne auch direkt an die wirtschaftliche Jugendhilfe wenden.

Landratsamt Ortenaukreis
Jugendamt
Badstraße 20
77652 Offenburg
Tel.: 0781 8051435

Information über die Kosten

Bei der Kostenübername durch das Jugendamt des Landratsamtes Ortenaukreis wird von einer laufenden Geldleistung von 7,50 € pro Stunde pro Kind ausgegangen.

Die Tagespflegepersonen sind in der Regel selbständig tätig. Aus diesem Grund kann es sein, dass Tagespflegepersonen einen höheren Stundensatz verlangen. Der Anteil, der über die 7,50 € hinaus geht, muss von den sorgeberechtigten Personen direkt gezahlt werden und wird nicht über das Jugendamt übernommen.

Information zur steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten

Kinderbetreuungskosten sind steuerlich berücksichtigungsfähig – unabhängig davon, ob sie durch den Besuch des Kindes in einer Kindertagesstätte, bei einer Tagespflegeperson oder durch eine Kinderfrau (Betreuung im elterlichen Haushalt) entstanden sind. Wie allgemein bei gesetzlichen Maßnahmen üblich, gibt es verschiedene Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.

Wichtig ist, dass die Aufwendungen durch eine Rechnung beim Erbringer der Leistung belegt werden können (z.B. Kontoauszug mit dem Nachweis der Bezahlung).

In der Regel gilt: Eltern können für ihre Kinder von der Geburt bis zum 14. Lebensjahr (bzw. bei Kindern mit Behinderungen auch länger) zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen. Und zwar bis zu maximal 4.000 Euro pro Jahr und Kind.

Seit 2012 gilt, dass die Kinderbetreuungskosten unabhängig von der Situation der Eltern (Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Krankheit, Behinderung) als Sonderausgaben geltend gemacht werden können.

– alle Angaben ohne Gewähr –


Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Einkommenssteuergesetz (§ 10 EstG) und/oder lassen sich direkt bei Ihrem Steuerberater bzw. Finanzamt beraten.

Jetzt zur Fortbildung anmelden!

Sie haben die Möglichkeit sich über das Formular, welches wir Ihnen hier zum Download bereitstellen bei einem oder mehreren Fortbildungen anzumelden.
Bitte melden Sie sich mit diesem Formular jeweils beim ausrichtenden Träger verbindlich an!

  • Diakonisches Werk Hausach
  • Diakonisches Werk Achern
  • Diakonisches Werk Lahr
  • Tageselternverein Kehl
  • Sie können sich ab sofort anmelden, bei den Fortbildungsanmeldungen findet die Platzvergabe nach Eingang der Anmeldungen statt.
  • Fortbildungsanmeldungen für Veranstaltungen des Vereines Tageseltern Offenburg e.V. können ab sofort nur noch schriftlich über den entsprechenden Anmeldebutton unserer Homepage erfolgen (https://www.tageseltern-offenburg.de/fuer-tageseltern/fortbildungsangebot/). Für jede von Ihnen gewünschte Fortbildung ist eine separate Anmeldung notwendig. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie zunächst eine Eingangsbestätigung über Ihre gewünschte Fortbildungsanmeldung an Ihre persönliche Emailadresse. Im nächsten Schritt werden Sie von uns, ebenfalls per Email, darüber informiert, ob wir Ihre Anmeldung verbindlich bestätigen können oder ob Sie einen Platz auf der Warteliste erhalten. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung erst nach erfolgter Bestätigungsemail unsererseits verbindlich ist.
  • Möchten Sie sich zu einer Fortbildung eines anderen Trägers der Kindertagespflege anmelden, so kann dies nur schriftlich/per E-Mail mit beigefügtem Anmeldeformular an den jeweils zuständigen Träger der Kindertagespflege erfolgen. Sie erhalten i.d.R. eine schriftliche Anmeldebestätigung. Bitte tragen Sie sich diese Termine fest in Ihren Kalender ein und überlegen Sie sich im Vorfeld gut, ob Sie an dem Termin teilnehmen möchten und können.
  • Die Diakonie Achern versendet keine Bestätigungen über den Eingang der Anmeldungen. Wenn Sie hier keine Rückmeldung erhalten, sind Sie für das jeweilige Angebot verbindlich angemeldet. Andernfalls erhalten Sie eine Absage oder werden über die Aufnahme auf der Warteliste informiert.
  • Die Fortbildungen müssen zeitlich komplett besucht werden, damit die UEs gutgeschrieben werden können. Bei vorzeitigem Verlassen der Fortbildungen können keine UEs angerechnet werden.
  • Auch Fortbildungen, welche Sie online besuchen, werden Ihnen nur angerechnet, wenn Sie diese komplett besuchen. Da eine Überprüfung der Anwesenheitspflicht nur möglich ist, wenn Sie per Video zugeschaltet sind, ist das Aktivieren der Kamera während der kompletten Veranstaltung verpflichtend. Bei einer Teilnahme ohne Bild können wir Ihnen keine UEs anrechnen. Bitte melden Sie sich nur dann für Online-Angebote an, wenn Sie über die technischen Voraussetzungen (Internetzugang, Webcam, Lautsprecher und Mikrofon bzw. Headset mit Mikrofonfunktion) verfügen.
  • Wir verweisen an dieser Stelle nochmals an die aktuell gültige Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Kindertagespflege.
  • Hiernach sind seit dem Jahr 2022 Fortbildungsmaßnahmen im Umfang von 20 Unterrichtseinheiten pro Jahr zu absolvieren.
  • Ebenso seit dem Jahr 2022 müssen Sie innerhalb von fünf Jahren mindestens 20 UEs zum Thema Kinderschutz besuchen. Wir haben die Fortbildungen, die für diesen Themenkomplex in Frage kommen, mit dem Schutzschild-Symbol im Programm gekennzeichnet.
  • Bitte beachten Sie die gesonderten Stornobedingungen des Vereines Tageseltern Offenburg e.V. 

Stornobedingungen für Fortbildungen des Vereins Tageseltern Offenburg e.V.

 Die angebotenen Fortbildungen sind auf eine bestimmte Anzahl von Teilnehmer/innen beschränkt. Wer sich zu einer Fortbildung anmeldet, jedoch unentschuldigt fehlt oder kurzfristig absagt und somit einen Platz für eventuelle Nachrücker blockiert, muss folgendes beachten: 

Spätestens 48 Stunden vor Fortbildungsbeginn müssen sich Teilnehmer*innen per E-Mail oder Telefon bzw. Nachricht auf dem Anrufbeantworter abmelden. Bei einer kurzfristigen Absage weniger als 48 Stunden vor der Fortbildung oder unentschuldigtem Fehlen werden die Referentenkosten und ggf. auch die Materialkosten anteilig in Rechnung gestellt. Eine Übersicht der Stornogebühren finden Sie unten. 

Beispiel: Wenn eine Fortbildung für 20 Teilnehmer*innen ausgelegt ist, muss der/die Teilnehmer*in 1/20 der Kosten selbst tragen. Bei Referenten-Kosten von 200 € werden dann 10 € offiziell in Rechnung gestellt. 

  • 20.01.2024 Austauschgruppe “Biographiearbeit”  15,-€
  • 24.01.2024 Liebevolle Führung, gleichwürdige Erziehung – wie geht das? Aus Erziehung wird Beziehung – Wege abseits von Belohnung und Bestrafung 11,-€
  • 07.02.2024 Sauberkeitsentwicklung begleiten 8,-€
  • 17.02.2024 Austauschgruppe “Tankstelle Kraftquellen” 15,-€
  • 02.03.2024 Alle machen mit-Soziale Teilhabe und Vielfalt fördern 5,-€
  • 09.03.2024 ZukunftsMutig – KrisenFähig 15,-€
  • 20.03.2024 Zeit für mich – Achtsamkeitsabend 12,-€
  • 10.04.2024 Übergänge gestalten 8,-€
  • 18.04.2024 Medienkompetenz 12,-€
  • 08.06.2024 Märchenwanderung 9,-€
  • 29.06.2024 Was sagst du? – Kommunikation unter der Lupe 15,-€